STCW 95

Das STCW - Übereinkommen

Achtung: Wichtige Änderungen der STCW 95 treten am 01.01.2012 in Kraft
STCW 95 Änderungen 2012 als PDF beim BSH

Internationales Übereinkommen über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (International Convention on Standards of Training, Certification and Watchkeeping for Seafarers).

STCW – Ein Übereinkommen, dass weltweit verbindliche Mindeststandards für die Ausbildung von Seeleuten festlegt. 1978 von der IMO (International Maritime Organization) verabschiedet, trat es für die Bundesrepublik Deutschland 1984 in Kraft. Die aktuelle Version ist STCW 95.

Die einvernehmliche Festlegung internationaler Normen soll dem Schutz des menschlichen Lebens und der Sachwerte auf See sowie dem Schutz der Meeresumwelt dienen. Dafür wurden und werden die zahlreichen unterschiedlichen nationalen Befähigungsnachweise nach und nach vereinheitlicht.

Das Übereinkommen gilt für Seeleute, die auf Seeschiffen arbeiten, die die Flagge eines Staates führen, für den das Abkommen in Kraft getreten ist. Es gilt auch für Schiffe aus anderen Flaggenstaaten, wenn sie den Hafen eines „STCW -Staates“ anlaufen.

Das Übereinkommen  besteht aus der Convention und dem Code. Die praktischen Inhalte wurden als Anlage gestaltet – Teil A verbindlich, Teil B empfehlend.
In 8 Kapiteln werden im Anhang die verbindlichen Regeln zu den Ausbildungsinhalten abgefasst:


Kapitel I des Übereinkommens enthält Begriffsbestimmungen und Klarstellungen.
Kapitel II definiert verbindliche Mindestanforderungen für den Kapitän und den Decksbereich.
Kapitel III befasst sich mit dem Technischen Bereich an Bord.
Kapitel IV regelt den Funkverkehr und die Anforderungen an das Funkpersonal.
Kapitel V beinhaltet besondere Ausbildungsanforderungen für das Personal auf bestimmten Schiffstypen, wie Tankschiffe, Ro-Ro-Fahrgastschiffe und Fahrgastschiffe.
Kapitel VI umfasst Aufgaben im Zusammenhang mit Notfällen, Sicherheit am Arbeitsplatz, medizinischer Fürsorge und Überlebensmaßnahmen.
Kapitel VII enthält Regelungen zu sonstigen Befähigungszeugnissen
Kapitel VIII Regeln zum Wachdienst.

Die maritime Ausbildungslandschaft unterliegt einer steten Weiterentwicklung und Veränderung. Diesem Umstand wird durch eine regelmäßige Überarbeitung und Anpassung Rechnung getragen. Die Neuerungen sind dann, in den Anhängen zu finden. Eine Überarbeitung fand zuletzt im Juni 2010 auf einer Konferenz in Manila, Philippinen, statt.  


Ausbildungsanforderungen aus Kapitel V:

  1.   Dienst auf Tankschiffen
  2.   Dienst auf Ro-Ro-Fahrgastschiffen

Wichtige Zertifikate aus Kapitel VI:

  1.   Basic Safety Course
  2.   Survival Craft and Rescue Boats (VI/2-1)
  3.   Fast Rescue Boats (VI/2-2)
  4.   Medical Care
  5.   Ship Security Officer (A-VI/5)