Fast Rescue Boats (VI/2-2)
Schnelle Bereitschaftsboote (A-VI2-2)
Es muss der Nachweis erbracht werden, dass folgende Aufgaben, Pflichten und Verantwortlichkeiten wahrgenommen werden können:
- Verantwortung für schnelle Bereitschaftsboote während sie zu Wasser gelassen werden und danach
- Betreiben des Motors
- Umgang mit Überlebenden nach Aufgabe des Schiffes
Voraussetzungen, Gültigkeit:
- Der Nachweis ist unbegrenzt gültig, verfällt allerdings nach 5 Jahren falls er nicht in Anspruch genommen wurde.
- Voraussetzung zur Erteilung des Befähigungsnachweises ist der Befähigungsnachweis A-VI2 Rettungsbootmann.
- Jeder Bewerber muss eine Seefahrtzeit von mindestens 12 Monaten abgeleistet haben oder einen entsprechenden Ausbildungskurs mit einer 6-monatigen Seefahrtzeit vorweisen.
- Als zertifizierte Ausbildungsüberwachungsstelle überprüft die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr die Ausbildungsstellen, in denen die Ausbildung angeboten wird.
- Der Befähigungsnachweis ist für den Dienst auf RoRo-Fahrgastschiffen in den entsprechenden Dienststellungen vorgeschrieben.
Folgende Ausbildungsstätten bieten diesen Kurs an: