Fast Rescue Boats (VI/2-2)

Schnelle Bereitschaftsboote (A-VI2-2)


Es muss der Nachweis erbracht werden, dass folgende Aufgaben, Pflichten und Verantwortlichkeiten wahrgenommen werden können:

  • Verantwortung für schnelle Bereitschaftsboote während sie zu Wasser gelassen werden und danach
  • Betreiben des Motors
  • Umgang mit Überlebenden nach Aufgabe des Schiffes


Voraussetzungen, Gültigkeit:

  • Der Nachweis ist unbegrenzt gültig, verfällt allerdings nach 5 Jahren falls er nicht in Anspruch genommen wurde.
  • Voraussetzung zur Erteilung des Befähigungsnachweises ist der Befähigungsnachweis A-VI2 Rettungsbootmann.
  • Jeder Bewerber muss eine Seefahrtzeit von mindestens 12 Monaten abgeleistet haben oder einen entsprechenden Ausbildungskurs mit einer 6-monatigen Seefahrtzeit vorweisen.
  • Als zertifizierte Ausbildungsüberwachungsstelle überprüft die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr die Ausbildungsstellen, in denen die Ausbildung angeboten wird.
  • Der Befähigungsnachweis ist für den Dienst auf RoRo-Fahrgastschiffen in den entsprechenden Dienststellungen vorgeschrieben.

Folgende Ausbildungsstätten bieten diesen Kurs an:

PLZ Ort Ausbildungsstätte Telefon
26789 Leer Gem. Gesellsch. Trainingszentrum Emsstrom mbH 0491-979 180
18551 Sagard AB Privatschule für Navigation und Schiffssicherheit 038302-38 35

weitere Ausbildungsstätten finden Sie auf unserer Service-Seite Aus-und Weiterbildung