Ship Security Officer (A-VI/5)

Beauftragter für die Gefahrenabwehr auf dem Schiff. Der SSO hat u. a. folgende Aufgaben:

  • regelmäßige Überprüfung von Sicherheitsmaßnahmen
  • Meldung sicherheitsrelevanter Ereignisse
  • Koordination und Umsetzung des Gefahrenabwehrplans mit dem CSO (Company Security Officer) und dem Beauftragten für Gefahrenabwehr in der Hafenanlage (Port Facility Security Officer)


Gültigkeit, Ausstellung:

  • Der Befähigungsnachweis ist unbefristet gültig und wird in Deutschland vom BSH ausgestellt.
Voraussetzungen:
  • Jeder Bewerber sollte eine Seefahrtzeit von mindestens 12 Monaten absolviert haben und Kenntnisse im Schiffsbetrieb nachweisen.
  • Auf jedem Schiff muss mindestens ein SSO eingesetzt sein.
  • Auf Schiffen unter deutscher Flagge dürfen alle Personen diese Tätigkeit wahrnehmen, wenn Sie einen entsprechenden Befähigungsnachweis besitzen.

Ausbildung, Erwerb:

Die Ausbildung kann an einer vom BSH anerkannten Ausbildungsstätte erfolgen oder im Rahmen eines mindestens 2 jährigen nautischen bzw, schiffsbetriebstechnischen Ausbildungsgangs an einer Fach- oder Fachhochschule. Im Abschlusszeugnis muss der Lehrgang dann vermerkt sein. Eine Anerkennung durch einen anderen Flaggenstaat ist nicht erforderlich.

 

Folgende Ausbildungsstätten bieten diesen Kurs an:

PLZ Ort Ausbildungsstätte Telefon
18119 Warnemünde Institut für Sicherheitstechnik / Schiffssicherheit e.V. Warnemünde 0381-519 620 2
22869 Schenefeld Interschalt Maritime Education & Training Center (MET) 040 - 83033 220

weitere Ausbildungsstätten finden Sie auf unserer Service-Seite Aus-und Weiterbildung