Beauftragter für die Gefahrenabwehr auf dem Schiff. Der SSO hat u. a. folgende Aufgaben:
Gültigkeit, Ausstellung:
Ausbildung, Erwerb:
Die Ausbildung kann an einer vom BSH anerkannten Ausbildungsstätte erfolgen oder im Rahmen eines mindestens 2 jährigen nautischen bzw, schiffsbetriebstechnischen Ausbildungsgangs an einer Fach- oder Fachhochschule. Im Abschlusszeugnis muss der Lehrgang dann vermerkt sein. Eine Anerkennung durch einen anderen Flaggenstaat ist nicht erforderlich.
Folgende Ausbildungsstätten bieten diesen Kurs an:
PLZ | Ort | Ausbildungsstätte | Telefon |
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18119 | Warnemünde | Institut für Sicherheitstechnik / Schiffssicherheit e.V. Warnemünde | 0381-519 620 2 |
22869 | Schenefeld | Interschalt Maritime Education & Training Center (MET) | 040 - 83033 220 |
weitere Ausbildungsstätten finden Sie auf unserer Service-Seite Aus-und Weiterbildung |