V/2 Dienst auf Ro-Ro Fahrgastschiffen
Der Befähigungsnachweis beinhaltet:
Gültigkeit:
Die Gültigkeit beträgt 5 Jahre und kann durch einen entsprechenden Auffrischungslehrgang für weitere 5 Jahre verlängert werden.
Ausstellung der Bescheinigung:
Die Ausstellung der Bescheinigung und die Anerkennung erfolgt durch das BSH
Für folgende Dienststellungen an Bord von Ro-Ro Fahrgastschiffen ist der Nachweis erforderlich:
Ab 01.01.2012 sind zur Abdeckung notwendiger ergänzender Kompetenzen auf Ro-Ro-Fahrgastschiffen die Unternehmen verantwortlich. Entsprechende Einweisungen müssen dann an Bord durchgeführt werden.