Survival Craft and Rescue Boats (VI/2-1)

Es muss der Nachweis erbracht werden, dass folgende Aufgaben, Pflichten und Verantwortlichkeiten wahrgenommen werden können:

  • Verantwortung für Boote während sie zu Wasser gelassen werden und danach
  • Betreiben des Motors
  • Umgang mit Überlebenden nach Aufgabe des Schiffes
  • Positionsbestimmung, Nachrichtenübermittlung, Zeichengebung, Einsatz von pyrotechnischen Gegenständen
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen für Überlebende


Voraussetzungen, Gültigkeit:

  • Der Nachweis ist unbegrenzt gültig, verfällt allerdings nach 5 Jahren falls er nicht in Anspruch genommen wurde.
  • Voraussetzung zur Erlangung der Befähigung ist die Sicherheitsgrundausbildung lt. A-VI/1 und das Befähigungszeugnis für Schiffsleute, die Brückenwache und Maschinenwache gehen.
  • Als zertifizierte Ausbildungsüberwachungsstelle überprüft die Dienststelle Schiffssicherheit der BG Verkehr die Ausbildungsstellen, in denen die Ausbildung angeboten wird.
  • Die Anforderungen an die Seediensttauglichkeit ( insbesondere Hör- und Sehvermögen ) sollten erfüllt sein, bevor die Ausbildung durchgeführt wird.

Für folgende Dienststellungen ist die Befähigung obligatorisch:

Für folgende Dienststellungen ist die Befähigung empfohlen:
  • Schiffsmann Deck
  • Schiffsmann Maschine

 

Folgende Ausbildungsstätten bieten diesen Kurs an:

PLZ Ort Ausbildungsstätte Telefon
26789 Leer Gem. Gesellsch. Trainingszentrum Emsstrom mbH 0491-979 180
18551 Sagard AB Privatschule für Navigation und Schiffssicherheit 038302-38 35

weitere Ausbildungsstätten finden Sie auf unserer Service-Seite Aus-und Weiterbildung